Honorar und Kostenerstattung

Honorar und Kostenerstattung

100-120 Euro, eine Zeitstunde
150-180 Euro, anderthalb Stunden


Sozialtarif ist nach Absprache gerne möglich.
Gesetzliche Kassen erkennen grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen und deren Erstattung an.

Mittlerweile gibt es aber die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten vertragsmäßig übernimmt (ca. 30,- Euro pro Monat). Es gibt viele Angebote, sodass hierdurch auch bessere Zahnleistungen, Heilpraktiker, Brillen etc. bezahlt werden. Fragen Sie bei Ihrer Kasse oder Versicherung genau nach.
Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden. Im Allgemeinen ist das nicht teurer, als jede andere zeitlich vergleichbare Dienstleistung.
Private Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen/ Osteopathie/ Atemtherapie, wenn sie vertraglich festgelegt sind. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach! 
Beihilfe-Kassen erstatten bislang  Heilpraktikerleistungen/ Osteopathie/ Atemtherapie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge.
Das Erstattungsverfahren ist jedoch im Umbruch. Es empfiehlt sich deshalb, die Erstattungsfähigkeit zu erfragen. Im Falle einer Ablehnung lassen Sie sich bitte die entsprechende Rechtsgrundlage nennen, da diese in Ihrem Fall eventuell nicht anwendbar ist.

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